Auf Baulanderschließungen nach § 11 BauGB sind wir seit Gründung des Büros 1998 spezialisiert. Dabei konnten wir stets mit allen Grundstückseigentümern die erforderliche Mitwirkungsbereitschaft erzielen.
Viele Grundstückseigentümer haben sich im Verfahren selbst Bauplätze zuteilen lassen und sind für die Erschließungskosten aufgekommen. Andere haben Ihre Grundstücke an die Kommune verkauft, für die wir einigen Gemeinden auch Finanzierungen außerhalb des Haushalts angeboten haben.
Insbesondere mit unserem Gesamtpaket von der ersten Standort- / Marktanalyse bis hin zur kompletten Projektsteuerung mit Bauplatzvermarktung können wir die Gemeinden umfassend beraten.
Mit unseren KBB-eigenen Ingenieuren üben wir die Bauherrenfunktion allen im Projekt beauftragten Büros gegenüber korrigierend und optimierend aus. Sowohl im Bebauungsplanverfahren, als auch in der Umlegung und beim Tiefbau gewährleisten wir unseren Auftraggebern eine permanente Kontrolle im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit aller Planungen.
Im Lauf der Jahre konnten wir uns ein großes Netzwerk aufbauen und haben auf alle Fragen schlüssige Antworten parat, so z.B. auch auf Finanzierungsfragen der kommunalen Grundstücke und auf Fragestellungen zur Nachhaltigkeit in der Entwicklung.
Gerne überzeugen wir Sie davon!