Das Bebauungsplanverfahren
Ein Bebauungsplanverfahren ist eine hoheitliche Planungsaufgabe der Kommune. Sie legt fest, welche Grundstücke überplant werden und welche Nutzung künftig möglich sein soll.
Der Erschließungsträger und die Eigentümer haben keinen Anspruch auf eine (bestimmte) Planung.
Dennoch besteht für alle Betroffenen die Möglichkeit, im Rahmen des Planungsprozesses Anregungen zum Verfahren vorzubringen, die der Gemeinderat in seiner Entscheidungsfindung behandeln und abwägen muss.
Ein übliches Bebauungsplanverfahren dauert ca. 1,5 - 2 Jahre.
Dies liegt daran, dass zunächst ein Plankonzept zu erstellen ist, das im Gemeinderat diskutiert wird. Dabei wird erkannt, welche Gutachten für den weiteren Genehmigungsprozess erforderlich werden und zu beauftragen sind.
Wichtige Meilensteine im Verfahren sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die Offenlege des Planentwurfs.
In beiden Phasen haben Behörden und Betroffene die Möglichkeit, Anregungen zum Verfahren - also zur Planung und den textlichen Festsetzungen - vorzubringen.
Mit dem Satzungsbeschluss und der anschließenden Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
Das Bebauungsplanverfahren
Ein Bebauungsplanverfahren ist eine hoheitliche Planungsaufgabe der Kommune. Sie legt fest, welche Grundstücke überplant werden und welche Nutzung künftig möglich sein soll.
Der Erschließungsträger und die Eigentümer haben keinen Anspruch auf eine (bestimmte) Planung.
Dennoch besteht für alle Betroffenen die Möglichkeit, im Rahmen des Planungsprozesses Anregungen zum Verfahren vorzubringen, die der Gemeinderat in seiner Entscheidungsfindung behandeln und abwägen muss.
Ein übliches Bebauungsplanverfahren dauert ca. 1,5 - 2 Jahre.
Dies liegt daran, dass zunächst ein Plankonzept zu erstellen ist, das im Gemeinderat diskutiert wird. Dabei wird erkannt, welche Gutachten für den weiteren Genehmigungsprozess erforderlich werden und zu beauftragen sind.
Wichtige Meilensteine im Verfahren sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die Offenlege des Planentwurfs.
In beiden Phasen haben Behörden und Betroffene die Möglichkeit, Anregungen zum Verfahren - also zur Planung und den textlichen Festsetzungen - vorzubringen.
Mit dem Satzungsbeschluss und der anschließenden Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
Die Verträge
Zwischen der Kommune und dem Erschließungsträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser regelt, wo und wie erschlossen wird und ist die Grundlage für die
Umlegungsvereinbarung zwischen den Eigentümern und der Kommune, sowie der
Kostenerstattungsvereinbarung zwischen Erschließungsträger und den späteren Bauplatzeigentümern.
Ein übliches Bebauungsplanverfahren dauert ca. 1,5 - 2 Jahre.
Dies liegt daran, dass zunächst ein Plankonzept zu erstellen ist, das im Gemeinderat diskutiert wird. Dabei wird erkannt, welche Gutachten für den weiteren Genehmigungsprozess erforderlich werden und zu beauftragen sind.
Wichtige Meilensteine im Verfahren sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die Offenlege des Planentwurfs.
In beiden Phasen haben Behörden und Betroffene die Möglichkeit, Anregungen zum Verfahren - also zur Planung und den textlichen Festsetzungen - vorzubringen.
Mit dem Satzungsbeschluss und der anschließenden Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.